Donnerstag 16.07.2020
15:45 Uhr

Das ist ein Paukenschlag!
Der EuGH kippte mit dem heutigen Urteil (PDF) das Datenschutzabkommen Privacy Shield zwischen der EU und den USA. De facto sind somit die meisten Datenübertragungen in die USA und AV-Verträge zwischen US-amerikanischen und europäischen Unternehmen ab sofort nichtig.
Was dies für deutsche Unternehmen bedeutet, wie die EU-Datenschutzbehörden jetzt agieren werden und vor allem ob und wann eine Bußgeldwelle auf uns zugerollt kommt, werden die nächsten Wochen zeigen.
Bis auf Weiteres gilt jedoch: eine Rechtssicherheit der Datenübertragung zwischen der EU und den USA ist in den meisten Fällen erst einmal nicht gegeben.

Montag 20.07.2020
15:00 Uhr

Über das Wochenende hat sich fast jeder Wirtschaftsteil der deutschen Medienwelt mit dem Urteil aus Luxemburg beschäftigt. Klar ist, es gibt massiven Handlungsbedarf auf Seiten der EU. Fraglich bleibt, wie die (derzeitige) US-Regierung reagieren wird. Für die Europäische Union steht mehr als nur das Aushandeln eines neuen Abkommens auf dem Spiel – sie muss Rückgrat zeigen und darf ihre Standards gegenüber dem wichtigen Handelspartner nicht verwässern.
Unklar ist bisher weiterhin, welche konkreten Auswirkungen auf deutsche Unternehmen zukommen werden. Die Großen werden sich mit ihrem Heer aus Anwälten mit etwas Aufwand absichern können, aber was kommt auf den Mittelstand und die kleinen Unternehmen zu?
Das Bayrische Landesamt für Datenschutzaufsicht hüllt sich, wie seine Pendants in den anderen Ländern, mit einer Stellungnahme keusch in Schweigen. Schlimmer noch, scheinbar hält man es in Ansbach nicht für notwendig, die eigene Webseite zu diesem Thema zu aktualisieren.

Der Bereich der Häufig Gestellten Fragen (FAQ) stellt das Abkommen weiterhin als gültig dar:

Es bleibt uns also nur die platonische Gewissheit, dass wir nichts wissen …